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Archiv-Artikel

Krasser Widerspruch zur Realität

Betr.: „Röpke zieht’s durch“, taz bremen vom 19.2.03

Die Gesundheitssenatorin Frau Röpke plant zusammen mit der CDU die vier kommunalen Zentralkrankenhäuser in gGmbHs umzuwandeln. Doch ergeben die politischen Argumente keinen Sinn, wenn keine tatsächliche materielle Privatisierung gewollt ist. Erstmals schreiben drei der vier Kommunalen Krankenhäuser rote Zahlen, 2001 wurden dem ZKH Links der Weser als kommunalem Haus sogar Millionenbeträge abgezogen, um damit das Überleben der gGmbH St. Joseph Stift zu gewährleisten.

Auch die Aussage der Senatorin: „Für die jetzt beschäftigten KollegInnen wird sich nichts ändern“ steht im krassen Widerspruch zur Realität. Der Überleitungstarifvertrag ist Ende 2003 erstmals kündbar und würde bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ab 01.01.2004 nicht mehr die Rechte der MitarbeiterInnen der kommunalen Krankenhäuser schützen. Die Umwandlung der kommunalen Krankenhäuser in gGmbHs ist aber zum 01.01.2004 geplant. Die Senatorin spricht von „der letzten Chance für die Krankenhäuser“. SPD und CDU sind nicht mehr bereit, das angebliche Risiko einer eigenen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu tragen und übertragen die Risiken auf die Beschäftigten.

Die geplanten gGmbHs sollen nicht nur die Errichtungskosten bezahlen, sondern auch die Versorgungsansprüche der ehemalig beamteten KollegInnen mittragen.

Der von den Interessenvertretungen entwickelte öffentlich-rechtliche Anstaltskonzern sollte nach der Überzeugung der im letzten Jahr verunglückten Gesundheitssenatorin Hilde Adolf anstelle einer Privatrechtsform errichtet werden, um die kommunalen Krankenhäuser für die Zukunft fit zu machen. Warum diese Werte heute nichts mehr zählen, verstehen 8.000 Beschäftigte der kommunalen Kliniken nicht! Die entscheidende Frage wurde bis heute weder von der CDU noch von der SPD beantwortet: Was wird Bremen die geplante Umwandlung der kommunalen Krankenhäuser in gGmbHs – unter Einbeziehung der Folgekosten – kosten? Es ist der falsche Weg, und es bleibt immer noch die Möglichkeit, die Eigenbetriebe über eine entsprechende Gesetzgebung für die zukünftigen Aufgaben zu optimieren. Wer also jetzt für eine gGmbH-Variante plädiert, verkennt die Auswirkungen für die Bremer Bevölkerung und die MitarbeiterInnen der kommunalen Krankenhäuser!

Wenn Senatorin Röpke sagt: „Für die Patienten wird sich erstmal nichts ändern“, dann können wir nur erwidern: „Ja, dafür werden wir als Beschäftigte der öffentlichen Krankenhäuser auch in Zukunft Tag und Nacht arbeiten.“ Wir befürchten aber, dass die Betonung der Senatorin auf „erstmal“ liegt.

Roman Fabiand, Stellvertretender Personalratsvorsitzender des ZKH Links der Weser