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Archiv-Artikel

Lebenslang für Armin M. rechtens

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die lebenslange Haft für Armin M., den „Kannibalen von Rottenburg“, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Verfassungsgericht und lehnte die Klage des 51-Jährigen ab. Es sei nicht zu beanstanden, dass M. wegen Mordes verurteilt wurde, obwohl sein Opfer mit der Tötung einverstanden war. Die milder bestrafte „Tötung auf Verlangen“ dürfe von den Gerichten auf Fälle beschränkt werden, bei denen der Wunsch des Opfers „handlungsleitend“ war. Bei M. wurde angenommen, dass er „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ handelte. Wann dieses Mordmerkmal erfüllt ist, hätten die Fachgerichte zu entscheiden, so das Verfassungsgericht. CHR

(Az.: 2 BvR 578/07)