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Archiv-Artikel

Ärztebereitschaft vor EU-Richtern

LUXEMBURG afp ■ Im Streit um die Bereitschaftsdienste der Ärzte hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern erstmals über einen deutschen Fall verhandelt. Ein Klinikarzt aus Kiel fordert die volle Anrechnung seiner Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit und stützt sich dabei auf europäisches Recht. Das Bundesarbeitsgericht hatte jüngst festgestellt, dass sich deutsches und europäisches Recht hier widersprechen. Der EuGH muss nun entscheiden, wie dieser Widerspruch zu lösen ist. Ein Urteil ist für Sommer oder Herbst zu erwarten. (Az. C-151/02) Im Oktober 2000 hatte der EuGH zu spanischen Ärzten entschieden, dass Bereitschaftsdienste in der Klinik als Arbeitszeit gelten.