Kein Schily

Im so genannten „Terrorhelfer“-Prozess gegen Abdelghani Mzoudi hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Antrag der Nebenklage auf Vernehmung von Bundesinnenminister Otto Schily abgelehnt. Von Schily seien keine relevanten Informationen, die für die Öffentlichkeit freigegeben seien, zu erwarten. In ihrem Plädoyer forderten die Nebenkläger wie zuvor die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe von 15 Jahren Haft.