: Lebenslang für Rösner
Der Gladbecker Geiselnehmer Rösner hat keine Chance auf vorzeitige Entlassung, entschied das OLG Hamm
HAMM/DÜSSELDORF taz ■ Für Hans-Jürgen Rösner, einen der beiden Gladbecker Geiselnehmer, stehen die Chancen schlecht: Er wird in absehbarer Zeit nicht wieder auf freien Fuß kommen.
Der im März 1991 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte muss wegen der besonderen Schwere der Schuld mindestens 26 Jahre Haft verbüßen, die im Februar 2016 abläuft. Dies hat der für die vorzeitige Haftentlassung von Lebenslänglichen landesweit zuständige 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm entschieden. Abgelehnt wurde der Antrag Rösners, die Mindestverbüßung auf 24 Jahre zu begrenzen, so wie es bei seinem damaligen Komplizen und Mittäter Dieter Degowski geschehen sei.
Rösner könne sich nicht auf Gleichbehandlung berufen, da er sich zum Zeitpunkt des als Gladbecker Geiseldramas bekannt gewordenen Verbrechens auf der Flucht aus dem Strafvollzug befunden habe, heißt es in dem Beschluss.
Auch nach 2016 ist die Hoffnung auf Haftentlassung des dann fast 60 jährigen Rösner unwahrscheinlich. Anders als bei Degowski ist für Rösner die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Erst wenn sie aufgehoben würde, wäre überhaupt ein Weg in die Freiheit möglich.
Erschwerend kommt hinzu, dass Rösner während seiner bisherigen Haftzeit auffällig geworden ist. So bescheinigten ihm die Vollzugsbehörden bis zum Jahr 1999 ein unkontrolliertes und gewalttätiges Verhalten, das auch zu seiner Verlegung von der Haftanstalt Geldern nach Düsseldorf geführt habe.
Das Gladbecker Geiseldrama von August 1988 ist auch nach mehr als 15 Jahren noch ein Thema: Aus einem Bankraub in Gladbeck entwickelte sich eine spektakuläre Geiselnahme und eine Verfolgungsjagd quer durch Deutschland und Holland, darunter die Kaperung eines Linienbusses. Zwei Geiseln wurden getötet. Durch den Einsatz eines Spezialkommandos wurde die über 50-stündige Geiselnahme auf der Autobahn bei Bad Honnef beendet.
Rösners Mittäter Degowski waren im vergangenen Jahr bereits Hafterleichterungen gewährt worden. Mit der so genannten „Hamburger Fessel“ an Händen und Füßen fixiert und begleitet von bewaffneten Beamten, war er in Freiheit ausgeführt worden. Eine Maßnahme, die kritisiert wurde und damals auch den Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages beschäftigte. KLAUS BRANDT