: Nabu verständnislos
Naturschützer können Abweisung ihrer Airbus-Klage nicht nachvollziehen: Weitere Pistenverlängerung einbeziehen
Der Naturschutzbund Nabu hat die Abweisung seiner Klage gegen die Airbus-Erweiterung im Mühlenberger Loch als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Die Begründung des Verwaltungsgerichts, dass es zur Zeit des Planfeststellungsbeschlusses noch kein Verbandsklagerecht in Hamburg gegeben habe, reiche nicht aus. „Spätestens durch den nachgereichten Antrag auf eine zusätzliche Verlängerung der Start- und Landebahn um 589 Meter vom September 2003 ist aus Sicht des Nabu die Voraussetzung für eine Klageberechtigung gegeben“, argumentiert Nabu-Chef Rolf Bonkwald.
Wie der Verband feststellt, sind nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz alle nach dem 1. Juli 2000 erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse durch eine Verbandsklage angreifbar. Der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Airbus-Werks Finkenwerder ist aber schon am 8. Mai 2000 ergangen. Bei dessen Beurteilung müsse das Gericht die später beantragte Verlängerung berücksichtigen, findet Bonkwald. „Ein Planungstorso ist rechtlich nicht zulässig.“ Dass das Gericht drei Jahre brauchte, um über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden sei „völlig unverständlich“. knö