: Praxisgebühr macht weiter Ärger
Ärzte und Kassen einigen sich auf Selbstverständlichkeit: Augenuntersuchungen bleiben kassenbezahlt. Andere Fragen der Gesundheitsreform bleiben offen
BERLIN taz ■ Ärzten und Kassen haben sich darauf geeinigt, dass die Sehschärfenbestimmung beim Augenarzt weiterhin kassenbezahlt bleibt und nicht privat bezahlt werden muss. Ein gestriges Treffen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassenverbände in Köln, das Ungereimtheiten bei der Umsetzung der Gesundheitsreform auflösen sollte, blieb demnach ohne Ergebnis. Denn dass seit dem 1. Januar zwar der Kassenzuschuss für Brillen entfällt, der Augenarzt aber trotzdem noch die Augen ohne Zuzahlung untersuchen muss, war längst von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) klargestellt worden.
Keine Einigung erzielten Ärzte und Kassen dagegen in der Frage, ob die Praxisgebühr von zehn Euro auch bei Psychotherapeuten anfallen soll. Hierauf drängen die Ärzteverbände – schließlich würden die Psychotherapeuten sonst zur ernsthaften Konkurrenz für ihre ärztlichen Kollegen werden.
Auch in der Frage, wie oft in „geplanten Notfällen“ die Arztgebühr anfällt, gab es lediglich eine Annäherung, erklärte die KBV gestern. KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm behauptete, man sei „auf einem guten Weg.“ Beispiel: An einem Feiertag wird eine vereiterte Zahnwurzel in einer Notfallpraxis versorgt und an folgenden Tagen von anderen Ärzten nachbehandelt. Die KBV will dann keine Mehrfach-Gebühr bezahlen lassen, wenn die Folgebehandlung von einem Kassenarzt veranlasst wurde.
Das Gesundheitsministerium kommentierte die quereligen Verhandlungen zwischen Ärzten und Kassen zunächst nicht. Ulla Schmidt ließ jedoch einen Vorschlag des Chefs der Barmer Ersatzkasse, Eckart Fiedler, als „populistisch“ zurückweisen, doch lieber fünf statt zehn Euro Praxisgebühr zu nehmen. Fiedler hatte zum Jahreswechsel schlechte Presse einstecken müssen, weil die Vorkehrungen der Barmer, sich Sozialhilfeempfänger vom Hals zu halten, öffentlich geworden waren.
Schmidt will außerdem dafür sorgen, dass Frauen, die sich bloß Antibabypillen-Rezepte erneuern lassen, keine Praxisgebühr zahlen müssen. Hierbei werde geprüft, ob eine Lösung „unterhalb der gesetzlichen Ebene“ möglich sei. Möglich sei ein Jahresrezept. UWI