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Archiv-Artikel

Es geht um Stufe 5 und 6

Von CHR

Das stufenweise Defizitverfahren ist im Maastricht-Vertrag von 1993 geregelt und wurde im Stabilitäts- und Wachstumsvertrag von 1997 auf deutschen Wunsch mit strengen Fristen versehen. Das Verfahren läuft in folgenden Schritten ab:

1. Jährlich zum 1. März und 1. September müssen die EU-Mitgliedstaaten der Kommission in Brüssel über ihr aktuelles Haushaltsdefizit und den Gesamtstand der Schulden berichten.

2. Wenn ein „übermäßiges“ Defizit droht, erstellt die Kommission einen Bericht. Als übermäßig gilt eine jährliche Neuverschuldung von mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und eine Gesamtverschuldung von mehr als 60 Prozent des BIP.

3. Nach spätestens drei Monaten stellt der Rat fest, ob tatsächlich ein übermäßiges Defizit vorliegt.

4. Zugleich gibt er dem betreffenden Land Empfehlungen, wie der Haushalt saniert werden soll. Diese „frühzeitige Warnung“ wird in Deutschland auch „blauer Brief“ genannt.

5. Bleibt der Mitgliedstaat in den folgenden vier Monaten mehr oder weniger untätig, so stellt der Rat auf Empfehlung der Kommission fest, dass bisher „keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden“.

6. Nach spätestens einem weiteren Monat kann der Rat auf Empfehlung der Kommission dem säumigen Mitgliedstaat eine Frist setzen, bis wann wirksame Maßnahmen zum Defizitabbau ergriffen werden müssen.

7. Kommt der Mitgliedstaat auch dieser Aufforderung nicht nach, so verhängt der Rat nach weiteren zwei Monaten Sanktionen. Zunächst wird von dem Staat verlangt, dass er eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP bei der EU hinterlegt. Für Deutschland wären das rund 4 bis 10 Milliarden Euro.

8. Wenn das übermäßige Defizit auch nach weiteren zwei Jahren nicht korrigiert wurde, wird die unverzinsliche Einlage in eine Geldbuße umgewandelt und von der EU einbehalten.

Im Fall von Deutschland und Frankreich ist das Verfahren bei Schritt 4 stecken geblieben. In der Ratssitzung vom 25. November hatte die Kommission auch die Schritte 5 und 6 beantragt, dafür jedoch im Rat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten.

Stattdessen setzte der Rat die Defizitverfahren gegen Frankreich und Deutschland vorübergehend aus. Beiden Staaten wurde aber angedroht, dass das Verfahren fortgeführt werden kann, wenn der Defizitabbau nicht vorangeht.

CHR