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Archiv-Artikel

Freiwillige Rückzahlung? Nicht ganz

Mit ihrer Rückgabe von 39.000 Euro Fraktionsmitteln an die Bürgerschaft kam die CDU-Fraktion einem Prozess vor dem Staatsgerichtshof zuvor. Klage der Schill-Anhänger gegen Doppeldiäten für Vizefraktionschefs wurde nicht zugelassen

Von Kawe

bremen taz ■ Es schien eine gelungene PR-Nummer: Als die CDU am Mittwoch erklärte, sie habe eine Sonderzahlung des Parlaments in Höhe von 39.000 Euro zurückgezahlt, klang die Partei von sich selbst sehr beeindruckt: Man habe das Geld nicht gebraucht, dank Einsparungen und Rücklagen. Tatsächlich aber wollte die CDU offenbar unangenehmen Fragen zuvorkommen. Denn gestern verhandelte der Staatsgerichtshof über Fraktionsmittel.

Aufgrund ihrer Wahlergebnisse hätte die CDU-Fraktion nach der Wahl monatlich rund 13.000 Euro weniger an Fraktionszuschüssen bekommen. Um die Anpassung an die geringere Summe abzufedern, hatte die Bürgerschaft der CDU für drei Monate noch den höheren Satz überwiesen. Da auch die Grünen im Jahre 1999 von einer ähnlich großzügigen Regelung profitiert hatten, stimmten sie dem Übergangsgeld zu. Der FDP-Abgeordnete Willi Wedler war der einzige, der die Sonderzahlung „politisch unanständig“ fand. Der Stimmverlust sei von allen Umfragen vorausgesagt worden, jedes Unternehmen müsse so etwas ohne staatliche Abfederung bewältigen. Die Meinung des FDP-Abgeordneten wurde als Einzelmeinung abgetan. Das war Mitte September. Der Bremer Anwalt und FDP-Politiker Axel Adamietz formulierte daraufhin eine Klage, die dem Staatsgerichtshof die Überprüfung der Fraktionsfinanzen aufgab.

Das Gericht verhandelte gestern zwar noch längst nicht die FDP-Klage, aber eine andere, bei der es ebenfalls um Fraktionsgeld ging: Thema waren die Sonder-Diäten für stellvertretende Fraktionsvorsitzende – hier hatten Schill-Partei und der Ex-CDU-Abgeordnete und Schillianer Mathias Henkel dagegen geklagt, dass nicht nur die erste Reihe, sondern auch die Vizefraktionschefs doppelte Diäten bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis im Jahr 2000 für verfassungswidrig erklärt und den Gleichheitsgrundsatz für die Abgeordnete unterstrichen – nur für einen Vorsitzenden der Fraktion sei eine Ausnahme drin.

Im Vorfeld des Verfahrens nun hatten Juristen beide Komplexe beraten: die Klage der Schills um die Fraktionsvize-Zulagen einerseits sowie die der FDP um die üppigen Übergangszuschüsse für Wahlverlierer andererseits. Während die Sache mit den Doppeldiäten unterschiedlich beurteilt wurde, schien für die CDU-Sonderzulage keine Argumentation rechtlich haltbar. Das wiederum muss zur CDU durchgesickert sein – denn voilà, vor drei Tagen gab die CDU das Geld zurück.

Die Schill-Henkel-Klage blieb gestern indes ohne Chance: Henkel habe in drei Jahren als CDU-Abgeordneter keinen Anstoß an der Fraktionsfinanzierung genommen und damit alle Fristen versäumt. Die Schill-Partei könne ihre Benachteiligung durch die Doppeldiäten nicht begründen, weil sie gar nicht im Parlament vertreten sei. Daher fehle für die Klagen die rechtliche Grundlage, deuteten die Richter an. Am 27.2. wollen sie ihre Entscheidung verkünden.

Die Fraktionen hatten argumentiert, dass die Bremische Bürgerschaft zwar ein Teilzeit-Parlament sei, die Arbeitsbelastung von stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden aber keine berufliche Tätigkeit nebenher erlaube wie ein normales Mandat.

Die Bürgerschaftsabgeordneten erhalten derzeit eine monatliche Diät in Höhe von 2.446 Euro sowie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 417 Euro. Die SPD zahlt ihren zwei Vize-Fraktionsvorsitzenden eine zweifache, die CDU eine 2,5-fache Diät, die Grünen eine doppelte Aufwandsentschädigung. Kawe