kommentar: westdeutscher dudelfunk
: Fall für den Gesetzgeber

Die Programmreform bei WDR 5 ist nur ein Symptom. Der Qualitätsverlust des Westdeutschen Rundfunks ist leider nichts Neues. Seit rund einem Jahrzehnt – Böswillige würden sagen: Seit Fritz Pleitgen WDR-Intendant ist – hat der WDR sein Hörfunk- und TV-Programm immer stromlinienförmiger, immer massenkompatibler gemacht. Wenn jetzt progressive Musik aus dem Programm von WDR 5 genommen wird, passt das zu den Reformen, die das Hauptradioprogramm WDR 2 und das WDR-Fernsehen schon hinter sich haben. Entscheidend ist die Quote: Seichtes, Gefälliges und Unterhaltendes spielt beim WDR längst eine Hauptrolle.

Dabei heißt es im WDR-Gesetz, der Sender müsse „einen umfassenden Überblick“ über Kultur und Kunst, über die „regionale und kulturelle Vielfalt“ im Land bieten. Diesen Auftrag erfüllt der WDR nicht mehr. Statt innovativen Formaten mit Jazz- und Bluesmusik gibt es abends auf WDR 5 bald nur noch Konserven aus dem Nachmittagsprogramm. WDR 2-Hörer bekommen ja schon seit Jahren die Hits der 70er, 80er, 90er und das beste von Heute vorgespielt – das können private Radiostationen meist besser. Dabei reden die WDR-Chefs gern vom „Auftrag“ ihres Senders und fordern saftige Gebührenerhöhungen. Falls Europas größte Rundfunkanstalt – die seit ihrer Gründung nach dem Krieg eng mit dem Erfolg des Landes NRW verknüpft war – ihrem „Auftrag“ weiter nicht nachkommt, muss die Landespolitik reagieren und auf die Einhaltung des WDR-Gesetzes drängen. MARTIN TEIGELER