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Enttäuschte Genossen

Um Spekulation zu verhindern, wandten sich Mieter eines Hauses in Prenzlauer Berg an die Genossenschaft Bremer Höhe. Die kaufte das Haus – und verkaufte es weiter

Die Fassade bröckelt. Durch eine verwitterte große Eingangspforte gelangt man in einen Hof mit üppiger Vegetation. In der Christinenstraße 33 scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Doch wie lange noch? Seit das Haus in den Besitz der Immobilienfirma „GrundStein“ übergegangen ist, fürchten die MieterInnen, dass dort bald teuere Eigentumswohnungen entstehen werden.

„Genau das wollten wir verhindern, als wir uns an die Bremer Höhe wandten. Wir waren erleichtert, als sie das Haus 2006 kaufte“, erklärt Matthias Lehnert gegenüber der taz. Immerhin ist die Genossenschaft im Jahr 2000 von MieterInnen in Prenzlauer Berg mit dem Ziel gegründet worden, neben der Wirtschaftlichkeit auch die Interessen der BewohnerInnen nicht zu vernachlässigen.

Deswegen sind die BewohnerInnen jetzt besonders enttäuscht – denn die Bremer Höhe hat das Haus weiterverkauft. „Dem Vorstand muss klar gewesen sein, dass er damit die jetzigen MieterInnen und somit ihre eigenen Genossenschaftsmitglieder in große Bedrängnis bringen dürfte“, moniert Mika Wolf im aktuellen Mieterecho, der Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft.

Um den Verkauf an den Meistbietenden zu verhindern, hatten sich mehrere Mitglieder der Genossenschaft in der Christinenstraße 33 bereit erklärt, ihre eigenen Wohnungen zu kaufen. Die Schreiben seien aber von der Genossenschaft ignoriert worden, kritisiert Lehnert. Auch eine Vollversammlung der Genossenschaftsmitglieder habe vor dem Verkauf des Hauses nicht stattgefunden – im Gegensatz zur Satzung, die dies vorschreibe.

Barbara König vom Vorstand der Bremer Höhe weist die Vorwürfe zurück. Die Genossenschaft habe das Haus im Auftrag der Mieter erworben. Nachdem sich herausstellte, dass das Gebäude in großem Umfang schwammbefallen ist, wären Sanierungskosten angefallen, die weder für die Bewohner noch für die Genossenschaft tragbar gewesen wären. Ein Verkauf sei daher unumgänglich geworden, um Schaden von der Genossenschaft abzuwenden.

Weil sich Vorstand und Aufsichtsrat beim Verkauf einig gewesen sind, sei auch eine Vollversammlung der Genossenschaftsmitglieder nicht nötig gewesen, betonte König. Eine Verletzung der eigenen Satzung kann sie nicht erkennen. „Die Satzung verpflichtet uns nur, den Bestand zu halten, wenn er sich auch wirtschaftlich darstellen lässt“, so König. Dieser Aspekt werde bei den Debatten oft übersehen. PETER NOWAK

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