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Archiv-Artikel

Gentechnik weg vom UBA

Trittin gibt Zuständigkeit für Genpflanzen und -nahrungsmittel an Bundesamtfür Naturschutz. Industrie in „großer Sorge“ wegen des kritischen Amtschefs

BERLIN taz ■ Die grüne Gentechnik wird demnächst für das Umweltbundesamt (UBA) kein Thema mehr sein. Umweltminister Jürgen Trittin hat die Zuständigkeiten für Gentechnik bei den ihm unterstellten Bundesbehörden neu geregelt. Nach einem bereits vergangene Woche im Ministerium unterschriebenen „Organisationserlass“ sollen alle bisher beim UBA angesiedelten Aufgaben im Gentech-Bereich an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen werden.

Ab 1. September wird damit das in Bonn ansässige Amt sowohl bei Genehmigungsverfahren für experimentelle Freisetzungen als auch für das so genannte Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen angehört werden müssen. Auch das nach der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie vorgesehene Monitoring – die langjährige Überwachung und Begleitforschung von Gentech-Pflanzen – wird das BfN übernehmen.

Von allen für Freisetzungen zuständigen Bundesbehörden war das UBA die einzige, die eine kritische Stellung zum Einzug der Gentechnik in der Landwirtschaft einnahm. Die Industrie sieht die Verlagerung trotzdem als Affront. „Wir betrachten die Umstrukturierung mit großer Sorge“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Gerd Romanowski, gegenüber der taz. Das UBA sei seit Jahren schon im Bereich der gentechnischen Risikoeinschätzung tätig, so Romanowski. Die Arbeiten seien dort auch viel breiter angelegt als beim BfN, das nur die Auswirkungen auf die Natur sehe. Ein Grund sei aber auch, dass der BfN-Chef Hardy Vogtmann wiederholt seine Ablehnung gegenüber der Gentechnik geäußert und „sogar eine Verbot für die Gentechnik in der Landwirtschaft gefordert“ habe.

Jetzt gibt es nur noch ein Hindernis: Im Gentechnikgesetz ist das UBA als Einvernehmensbehörde genannt und nicht das BfN. Diese Zuständigkeit kann auch nicht durch ministerielle Entscheidung geändert werden. Da muss der Bundestag zustimmen, und das wird nicht vor Ende des Jahres sein. Trittins Lösung: Das UBA bleibt erst einmal weisungsberechtigt für das Fachgebiet Gentechnik. Die acht UBA-Mitarbeiter hingegen sollen aber schon zum 1. September umziehen. Und auch Forschungsmittel in Höhe von 450.000 Euro werden schon einmal umverlagert.

WOLFGANG LÖHR