in kürze GEFÄHRLICHER HUND : Nur manierliche Halter
Eine Behörde kann das Halten gefährlicher Hunde von der Zuverlässigkeit des Besitzers abhängig machen. Mit dieser Begründung verbot das OVG Rheinland-Pfalz in zwei Fällen das Halten von Bullterriern. (Az. 12 A 11658/02 + 12 A 11879/02 OVG) (epd)