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Archiv-Artikel

… die BVG? Ihre Überwachung ausweiten

Von AE

Terrorgefahr und totale Überwachung – zwei Komponenten, die sich gegenseitig bedingen und mittlerweile unser Leben bestimmen. Egal, wo wir uns in der Großstadt auch bewegen – unsere Spuren werden akribisch aufgezeichnet.

Auch BVG-Kunden entgehen der totalen Überwachung nicht. Jeder Schritt auf dem U-Bahnsteig wird von Kameras festgehalten und 24 Stunden lang konserviert – bis jetzt zumindest. Nun sollen die Aufnahmen sogar 48 Stunden lang gespeichert werden. Das kündigte der neue BVG-Finanzvorstand Henrik Falk auf einer Diskussionsveranstaltung der SPD an, wie der Tagesspiegel am Freitag berichtete.

Die längere Datenspeicherung könnte Falk – wenn er denn müsste – leicht verteidigen: Die Polizei nutzt die Aufnahmen immer häufiger, um Straftäter zu ermitteln. Während es 2006 nur 328 Anfragen zu Aufnahmen gegeben habe, seien es in diesem Jahr bereits 1.581 gewesen.

Was aber sagt der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix? Immerhin hat er die 24-Stunden-Frist durchgesetzt. Über seine Sprecherin ließ er mitteilen, dass die BVG gegen das Gesetz verstieße, wenn sie die Bilder länger speichern würde.

Die Verkehrsbetriebe aber berufen sich auf Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Er habe das Unternehmen aufgefordert, das Hausrecht zu nutzen und die Bilder so lange im Speicher zu lassen, bis dieser voll sei, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz.

Potenzielle Gefahr wird im BVG-Fall vermutlich das stärkere Argument sein als persönliche Freiheit. AE FOTO: REUTERS