Kontrolle über Konten

Die Bedingungen der neuen Zinssteuer stehen fest: Freibeträge bleiben, Einblick in Konten ist geplant

BERLIN dpa ■ Die Grundlinien der vom Bundesfinanzministerium geplanten neuen Zinsbesteuerung stehen jetzt fest. Mit der Umstellung vom 30-prozentigen Zinsabschlag auf eine allgemeine Abgeltungsteuer von nur 25 Prozent zum 1. Januar 2004 soll der heutige Sparerfreibetrag von 1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für Verheiratete beibehalten werden. Im April soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett kommen. Im Bundestag wird darüber erst nach den Vermittlungsverhandlungen zum aktuellen Steuererhöhungspaket beraten werden.

Es gilt als sicher, dass die Opposition den in diesem Paket enthaltenen Plan von flächendeckenden Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus zur Zinssteuerkontrolle bis dahin gekippt haben wird. Rot-Grün will dann eine abgeschwächte Kontrollmöglichkeit im neuen Zinssteuergesetz verankern, um den vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten Besteuerungsanspruch des Staates in der Praxis durchzusetzen.

Gedacht ist an die Nutzung der inzwischen geschaffenen Kontenevidenz-Zentrale, um schneller Informationen über verdächtigte Steuerhinterzieher erhalten zu können. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte diese Zentrale eingerichtet, um bei Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung rasch reagieren zu können.

Um aber Rasterproben im „Normalbereich“ der Zinsbesteuerung zu ermöglichen, sind möglicherweise Rechtsänderungen erforderlich. Das steuerliche Bankgeheimnis soll jedoch erhalten bleiben.