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Archiv-Artikel

Arbeitszeitgipfel für Ärzte

Vor dem EU-Grundsatzurteil will Gesundheitsministerin über Bereitschaftsdienst mit Klinikärzten diskutieren

BERLIN dpa ■ Wenige Wochen vor dem EU-Grundsatzurteil zum Bereitschaftsdienst deutscher Klinikärzte hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für den 26. März zum zweiten Arbeitszeitgipfel eingeladen. Sie will dabei ausloten, wie sich die Arbeitssituation in Krankenhäusern verbessern lässt und welche konkreten Maßnahmen nach dem ersten Gipfel vor einem Jahr eingeleitet wurden, heißt es in der Einladung. Bislang gelten Bereitschaftsdienste der Ärzte nicht als Arbeitszeit.

Der Klinikärzteverband Marburger Bund bewertete die Einladung skeptisch. Neue Diskussionsrunden seien nicht nötig, sondern „politisches Handeln“, sagte der Vorsitzende Frank-Ulrich Montgomery. „Wir werden uns deshalb nur an Gesprächen beteiligen, wenn konkrete Ergebnisse kurzfristig umgesetzt werden.“ Die Ärzte fordern die Anerkennung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit und rechnen sich vor dem Europäischen Gerichtshof gute Chancen aus.

Der Streit schwelt seit Jahren. Nach deutschem Recht können nach der eigentlichen Schicht zwölf Zusatzstunden „Bereitschaftsdienst“ als Ruhezeit gewertet werden. Ärzte können damit nach Darstellung des Marburger Bundes bis zu 32 Stunden am Stück im Dienst sein.

Der EuGH hatte im Oktober 2002 im Fall eines spanischen Arztes entschieden, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Bundesregierung im Februar aufgefordert, das deutsche Arbeitszeitgesetz an die europäischen Vorgaben anzupassen.