EU gegen VW-Gesetz

Brüssel leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Gesetz ein, das VW vor feindlichen Übernahmen schützen soll

BRÜSSEL taz ■ Die EU-Kommission hat gestern das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes eingeleitet. Das Gesetz von 1960 räumt dem Land Niedersachsen und dem Bund Sonderrechte im Aufsichtsrat und bei Aktionärsversammlungen ein. Mit ihm soll der Autobauer vor feindlichen Übernahmen geschützt werden. Nach Überzeugung der Kommission können dadurch Investoren aus anderen EU-Ländern abgeschreckt werden, was den freien Kapitalverkehr beeinträchtigen würde.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hatte vergangene Woche in Brüssel beim zuständigen Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein noch einmal die Position der niedersächsischen Landesregierung vorgetragen. Diese geht davon aus, dass das Gesetz ausländische Investoren nicht benachteilige. Er hatte sich anschließend optimistisch geäußert, dass Brüssel kein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde. Auch Bundeskanzler Schröder hat mehrfach betont, sich für den Erhalt des Gesetzes einsetzen zu wollen.

Der Beschluss sei im Konsensverfahren gefasst worden, betonte gestern ein Kommissionssprecher. Noch vor zwei Wochen war das Thema von der Tagesordnung genommen worden, da die deutschen Kommissare Schreyer und Verheugen sowie der französische Außenhandelskommissar Pascal Lamy die Klage zunächst nicht mittragen wollten. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, ihren Standpunkt deutlich zu machen. Fällt dies für die EU-Kommission unbefriedigend aus, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. DANIELA WEINGÄRTNER