: Babysitter bleibt straffrei
Rot-Grün putzt Ungenauigkeiten aus umstrittenem Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit
BERLIN dpa ■ Nach heftiger Kritik bessert Rot-Grün den umstrittenen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Schwarzarbeit nach. So sollen gelegentliche „Gefälligkeiten“ und unregelmäßige Nachbarschaftshilfe geringfügig bezahlt werden können, ohne als Schwarzarbeit geahndet zu werden. Dazu werde der Gesetzentwurf präzisiert, erklärten SPD-Fraktionsvize Joachim Poß und die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, nach einem Treffen mit Vertretern der Ressorts Finanzen, Justiz und Arbeit. Die von den Grünen geforderte, von der SPD abgelehnte „Bagatellgrenze“ wäre damit vom Tisch.
Gefälligkeiten und Verwandtschaftshilfe würden im Gesetzentwurf klargestellt und vollständig aus dem Bereich der Schwarzarbeit herausgenommen. „Babysitten, Nachhilfe und ähnliche Tätigkeiten haben mit Schwarzarbeit nichts zu tun.“ Regelmäßige Hilfsarbeiten, die Gewinn erzielten, fielen dagegen unter Schwarzarbeit.
Für Aufregung hatte auch eine Strafandrohung bei Beschäftigung von Putzfrauen gesorgt. Dabei begeht bereits heute jeder, der für seine Putzfrau keine Steuern und Arbeitnehmerabgaben zahlt, formal eine Straftat. Nach dem Entwurf soll dieser Straftatbestand auch auf nicht abgeführte Arbeitgeberanteile ausgedehnt werden. Damit will Finanzminister Hans Eichel eine „Lücke“ schließen. Die Abgabenhinterziehung durch Privathaushalte soll nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Das Kabinett will den Entwurf am 18. Februar beschließen, damit das Gesetz im Sommer in Kraft treten kann.