Schwarze Schafe bei Hundehaltern

Betr.: „Anleinen, und zwar alle“, taz bremen vom 26. März

Die Rechtslage ist leider missverständlich dargestellt: Eine generelle Verpflichtung, Hunde in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli ausschließlich an der Leine zu führen, gibt es glücklicherweise nicht. Die erwähnte Vorschrift zum Schutz brütender Vögel gilt für Feld und Flur, sie kann jedoch nicht pauschal für das gesamte Stadtgebiet angewendet werden. [...] Das würde nämlich sowohl gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot als auch gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes verstoßen, demzufolge jeder Tierhalter verpflichtet ist, seinem Tier die artgemäße Bewegung zukommen zu lassen. [...] Gerade an Weser und Werdersee hat sich [...] ein gutes Miteinander zwischen den einzelnen Nutzergruppen herausgebildet, zu denen seit jeher auch die Hundebesitzer gehören; für viele Menschen erfüllen die in dem Bericht beiläufig als „Köter“ geschmähten Tiere überdies eine wichtige soziale Funktion. Es wäre bedauerlich, wenn die Fehltritte einer kleinen Minderheit schwarzer Schafe unter den Tierhaltern (ebenso wie die Intoleranz einiger nicht tierliebender Zeitgenossen) hier zu einer Verschlechterung des traditionell toleranten Klimas führen würde. Jan Scotland, Bremen