Schleierfahndung bleibt erlaubt

Bayerische Verfassungsrichter billigen Kontrollen ohne konkreten Anlass oder Verdacht

FREIBURG taz ■ Die Schleierfahndung in Bayern verstößt nicht gegen die dortige Landesverfassung. Dies entschied gestern der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Er lehnte damit eine Klage der Landtagsfraktion der Grünen ab. Seit 1995 kann die Polizei im Freistaat die Bürger im Grenzgebiet, auf Durchgangsstraßen sowie auf großen Bahnhöfen und Flughäfen ohne Anlass und Verdacht anhalten und nach ihren Personalien fragen. Die Grünen sahen in dieser Regelung, die inzwischen von anderen Bundesländern und auch für den Bundesgrenzschutz übernommen wurde, unter anderem einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Anders die bayerischen Verfassungsrichter: Es handele sich nur um eine „geringfügige“ Grundrechtseinschränkung, die durch einen „legitimen Zweck“ gerechtfertigt sei. Das Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hatte 1999 die Schleierfahndung im Landesinnern beanstandet. CHR