Passfoto mit Kopftuch

Verwaltungsgericht billigt Muslimin züchtiges Passfoto zu. Stadt hatte Entfernung der Kopfbedeckung verlangt

KASSEL afp ■ Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel können muslimische Frauen für ihren Pass auch ein Foto mit Kopftuch einreichen. Bedingung sei allein, dass die Frau auf dem Foto „zweifelsfrei“ erkennbar sei, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft, dass der jeweilige Glaube nur ein Foto mit Kopftuch zulasse, können die Behörden danach nicht verlangen. (Az: 3 G 1916/03)

Damit verpflichtete das Gericht die Stadt Kassel, einer eingebürgerten früheren Türkin ihren vorläufigen Pass auch mit dem Kopftuch-Foto auszustellen. Die Stadt hatte dies abgelehnt, weil das Passrecht ein Foto ohne Kopfbedeckung verlange. Zwar seien Ausnahmen aus religiösen Gründen möglich, so die Stadt. Doch dafür sei eine Bescheinigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft nötig.

Dem Verwaltungsgericht reichte es dagegen aus, dass es eine entsprechende religiöse Lehrmeinung gibt. Die Antragstellerin habe glaubhaft dargelegt, dass sie diese Ansicht teile und nach eigener Überzeugung gegen die Gebote Allahs verstoße, wenn sie sich ohne Kopftuch fotografieren lasse. Eine Bescheinigung sei daher nicht nötig, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit stehe jedem zu, auch ohne formelle Bindung an eine Religionsgemeinschaft. Weil die Frau klar zu erkennen sei, stünden auch Sicherheitsinteressen einem Pass nicht entgegen. Gegen den Beschluss kann die Stadt noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.