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Archiv-Artikel

Kläger verhaftet

Überraschung im Spielbank-Prozess: Statt Geld zurück-zubekommen, wird der angeblich Geprellte abgeführt

dpa ■ Im Prozess gegen die Bremer Spielbank um Rückzahlung von Spielverlusten haben Steuerfahnder am Ende des Verhandlungstages überraschend den Kläger verhaftet. Sein Mandat solle Steuerschulden in Höhe von rund 664.000 Euro haben, weil er Geld aus einem Firmenverkauf nach Luxemburg transferiert habe, sagte gestern abend Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Laut Haftbefehl bestehe Fluchtgefahr.

Das Oberlandesgericht hatte im eigentlichen Verfahren zwei Zeugen vernommen. Nach Angaben Gieschens haben beide bestätigt, dass Spielbanken Einsätze, Gewinne und Verluste von so genannten „Hochspielern“ aufzeichneten sowie Spielerprofile mit deren Vorlieben erstellten. Das Gericht will am 30. April ein Urteil verkünden. Der Kläger fordert 68.000 Euro zurück, die er an zwei Tagen 1999 und 2000 verspielt haben will. Da er spielsüchtig war, hatte er sich bei allen Spielbanken sperren lassen, dann doch in Bremen gespielt. Die Spielbank habe ihn „mit attraktiven Angeboten immer wieder zum Spiel“ animiert.