: Revision nach Mzoudi-Urteil
HAMBURG afp/dpa ■ Nach dem Freispruch für Abdelghani Mzoudi im zweiten Hamburger Terrorprozess wegen der Anschläge vom 11. September 2001 haben Nebenklage und Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Nun braucht die Hamburger Innenbehörde die Zustimmung der Bundesanwaltschaft zur geplanten Abschiebung Mzoudis. Innensenator Dirk Nockemann hatte angekündigt, er wolle den Studenten schnell nach Marokko zurückschicken und den Fall von der Ausländerbehörde prüfen lassen. Das OLG hatte Mzoudi am Donnerstag aus Mangel an Beweisen von den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord in rund 3.000 Fällen freigesprochen.