Friedensarbeiter

1999 begann das Auswärtige Amt (AA), ein Training für Teilnehmer ziviler Friedenseinsätze durchzuführen. In dem im Jahr 2000 vom Bundessicherheitsrat verabschiedeten Konzept zu „Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ versprach die Bundesregierung, die Voraussetzungen für den Einsatz von zivilem Personal in den Bereichen Krisenprävention, Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung zu verbessern.

2002 wurde das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) (www.zif-berlin.org) gegründet. Die Finanzierung des Zentrums erfolgt aus den Mitteln des AA zur Krisenprävention. Das ZIF führt neben der Ausbildung auch die Rekrutierung der Mitarbeiter durch, die vom AA in Einsätze unter dem Mandat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE (www.osce .org) geschickt werden.

Derzeit sind zivile Kräfte in neunzehn OSZE-Missionen tätig, unter anderem in Georgien, Kroatien und Mazedonien. Der größte OSZE-Einsatz findet im Kosovo statt, als eigene Komponente der dortigen Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (Unmik). Im dortigen Aufgabenbereich der OSZE: Ausbildung von Polizeikräften, Gerichtspersonal und Verwaltungsangestellten, Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen, Entwicklung unabhängiger Medien und Wahlbeobachtung.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) sind derzeit rund tausend zivile Mitarbeiter von den OSZE-Mitgliedsstaaten entsendet, knapp zehn Prozent davon sind Deutsche. Die OSZE wendet sich bei zivilem Personalbedarf an das Auswärtige Amt. Das ZIF schlägt aus dem mit den Trainingsteilnehmern angelegten Personalpool potenzielle Missionsteilnehmer vor.

Wer entsendet wird, bekommt einen mehrfach verlängerbaren Zeitvertrag über sechs Monate (reine Wahleinsätze dauern nur wenige Wochen). Nach Angaben des ZIF liegt die Durchschnittsdauer der Einsätze zwischen zwölf und fünfzehn Monaten. Neben einem Tagesgeld der OSZE bekommen die Entsandten vom AA eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zweitausend bis viertausend Euro im Monat. Sie gelten nicht als Angestellte, müssen sich also für die Dauer einer Mission selbst versichern.

Der berufliche Hintergrund der „Friedensmissionare“ ist höchst unterschiedlich, dementsprechend auch das Für und Wider eines Einsatzes. So können Richter und Polizisten beispielsweise von den Bundesländern, in denen sie beschäftigt sind, für die Zeit des Einsatzes freigestellt werden. In der Privatwirtschaft hingegen ist es allein Sache des Firmenchefs, ob er die Teilnahme eines Mitarbeiters an einer zivilen Friedensmission als Zusatzqualifikation ansieht oder nicht.

Zum Abschluss der zweiwöchigen Ausbildung wird daher über „Mission-Readyness“ gesprochen. Sowohl Abkömmlichkeit als auch Motivation der Kursteilnehmer werden überprüft. Wer „raus will“, weil gerade alle Lebenspläne zusammengebrochen sind oder weil er sich davon das schnelle Geld oder das große Abenteuer erhofft, bleibt nach Ansicht des ZIF besser daheim.

Pro Jahrgang werden zehn bis fünfzehn Prozent der Kursteilnehmer in Langzeiteinsätze vermittelt. In diesem Jahr werden noch vier Trainingskurse durchgeführt. Im Aufbau befindlich sind ebenfalls Ausbildungen im Auftrag der EU. ANETT KELLER