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Archiv-Artikel

Gut leben mit dem BVG

Von KSC

Hannover taz ■ Niedersachsens CDU-Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann kann „sehr gut damit leben“, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) gestern ihr Landesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter verworfen hat. Das BVG hatte entschieden, dass die Länder für Regelungen zur dauerhaften Unterbringung der Straftäter nicht zuständig seien, sondern der Bund (siehe Seite 7). Inhaltlich habe das BVG keine Kritik am erst kürzlich verabschiedeten Landesgesetz gehabt, sagte Heister-Neumann. Die SPD-Rechtsexpertin Heike Bockmann erklärte, das Urteil sei eine „Lehrstunde“ für die Landesregierung. Dem Schnellschuss der Regierungsfraktionen „fehle schlicht die verfassungsrechtliche Grundlage.“ KSC