: Beugehaft für Mutter und Kind
Die Hauptbelastungszeugin in einem Prozess wegen Zuhälterei und Vergewaltigung vor dem Landgericht kommt wegen Aussageverweigerung mit ihrem sechs Monate alten Baby in Beugehaft. Diesen Beschluss verfügte gestern die 4. Große Strafkammer. Die aus der Ukraine stammende ehemalige Prostituierte hatte ihr Schweigen mit Angst um ihr Leben, das ihres kleinen Sohnes sowie von Angehörigen in ihrer Heimat begründet. In dem seit Januar geführten Prozess muss sich der Sohn eines früheren Berliner Bordellchefs wegen Vergewaltigung der heute 35-jährigen Frau in 52 Fällen verantworten. Sie hatte den jetzt 31-Jährigen in früheren Vernehmungen vor der Polizei schwer belastet. Die Haft sei „weder verfassungswidrig noch unverhältnismäßig“, so die Richterin. DPA