: Ende auf der Zielgeraden
Bikker-Verfahren vor dem Landgericht Hagen war vermutlich einer der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse
HAGEN taz ■ Mit dem jüngst eingestellten Verfahren gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher Herbertus Bikker ging vermutlich einer der letzten, wenn nicht gar der letzte Kriegsverbrecherprozess in der Bundesrepublik ohne Urteil zu Ende. Der 88-jährige Angeklagte sei auf Dauer verhandlungsunfähig, hatte das Landgericht Hagen Anfang Februar entschieden (taz berichtete). Bikker soll im November 1944 im niederländischen Dalfsen einen Widerstandskämpfer „grausam und aus niederen Beweggründen“ ermordet haben. Immer wieder war der Prozess gegen den ehemaligen niederländischen Angehörigen der Waffen-SS wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten unterbrochen worden. Zuletzt stellte ein Neurologe und Psychiater eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit Bikkers fest. Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß räumte ein, dass der „Prozess ein frustrierendes und unbefriedigendes Ende“ nehme.
Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft alle Trümpfe für eine Verurteilung in der Hand, erst auf den letzten Metern der Zielgeraden scheiterte die Hagener Anklage. Das insgesamt sieben Jahre dauernde, durch zahllose ärztliche Gutachten geprägte, Verfahren gegen Bikker wirft ein bezeichnendes Licht auf die Chancen weiterer NS-Prozesse. Fraglich ist, ob in Deutschland jemals wieder ein Strafverfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher durchgeführt werden kann. Angesichts des fortgeschrittenen Alters der allermeisten Verdächtigen werden sich deutsche Justizbehörden sehr beeilen müssen, um noch ein Urteil gegen nationalsozialistische Gewalttäter zu bekommen. Im Fall Bikker konnte wegen der vielen Expertisen und Bulletins nie wirklich befriedigend geklärt werden, was dem alten Mann eine Verurteilung ersparte: War es nun die Bauernschläue oder die zunehmende Verblödung des Angeklagten? ACHIM SCHEVE