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Archiv-Artikel

Der Kampf geht weiter

Die Arbeitnehmerkammer lehnt den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts für entlassene ABC-Beschäftigte ab. Nun wird eine Prozessserie folgen

Von ede

bremen taz ■ Anwalt und KlägerInnen sind aufgebracht. Die Arbeitnehmerkammer hat den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts abgelehnt, wonach die Kammer an rund 20 nach Insolvenz entlassene ABC-Beschäftigte eine erhöhte Abfindung hätte zahlen sollen. Ein halber Monatslohn pro Beschäftigungsjahr hatte der Vergleichsvorschlag gelautet, der den teilweise längjährig Beschäftigten der Kammertochter ABC die Erwerbslosigkeit hätte abfedern sollen. Doch dazu wird es nicht kommen.

Die Kammer begründet ihre Ablehnung damit, dass sie für die Rettung bislang defizitärer ABC-Teilbereiche, wie das Bildungshaus Marschenhof in Wremen, viel Geld zahle. Auch habe sie sich dahingehend engagiert, dass die zweite Kammer-Bildungstochter Wisoak ehemalige ABC-Beschäftigte übernimmt. Zudem gebe es für solche Forderungen keine Rechtsgrundlage.

Ob Letzteres wirklich so ist, wird nun das Arbeitsgericht klären, wo die Mehrzahl der insgesamt 32 ABC-Entlassenen gegen ihre betriebsbedingte Kündigung klagen. Im März und April dürften sich die Prozesstermine häufen. Dabei will der Rechtsanwalt der Kläger, Axel Adamietz, auch die Durchgriffshaftung durchsetzen: Nach seiner Rechtsauffassung hat die Bildungstochter ABC nicht wie ein eigenständiger Betrieb, sondern nur wie ein Betriebsteil der Arbeitnehmerkammer agiert. Dann aber müssten die Entlassungen beim ABC rechtlich anders gewürdigt werden. Die Kammer vertritt die gegensätzliche Position – und argumentiert, sich nach den Regeln der Insolvenzrechts weitest möglich engagiert zu haben. ede