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Archiv-Artikel

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Insolvenz macht kreativ: Das Waldau-Theater sucht neue Wege aus der Krise

Von bes

Das Waldau-Theater sucht solvente Käufer für Theaterabende. „Der Preis für eine Vorstellung steht noch nicht fest“ so die Sprecherin der Bühne, Annette Ruppelt. Eine Kalkulation werde aber „so schnell wie möglich erarbeitet“. Mit dem originellen Angebot will Detlev Stürmann Geld in die Kassen des Theaters bringen – in der ersten Februarwoche hatte die Waller Bühne Insolvenz anmelden müssen (taz berichtete).

Die waren in der Tat gründlich geleert: „1.900 Euro, das Licht ging noch, und Kaffee“ –das war dem Anwalt zufolge das Ergebnis seines ersten Kassensturzes. Mittlerweile habe er die „Insolvenzgeld-Vorfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit“ und die Freigabe der Fördermittel erreicht, informierte Stürmann gestern die Presse. „Die Kulturmanagement zahlt wieder.“

Das Storno der Förderung hatte die Insolvenz ausgelöst. Es hatte sich als haushaltsrechtlich unabwendbar erwiesen. Der Zweck der Zuwendungen – sprich: die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs – konnte wegen der Gläubigerforderungen nicht mehr erfüllt werden. Diese seien „durch das Verfahren zunächst abgeschnitten“.Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs sei wichtig, betont Stürmann, um die Kunden halten zu können.

„Vorerst gifft dat keen Trüffels“ raunzt Inge Waldau – auf der Probebühne. Man bereitet tatsächlich eine Premiere vor: Am 12. März soll „Fisch vöör veer“ erstmals dem Publikum präsentiert werden. Op platt, dar gifft dat keen Gedibber. Vielleicht gelingt im Zuge der Insolvenz ja auch ein künstlerischer Aufbruch: Die niederdeutsche Tradition des Hauses war zuletzt vernachlässigt worden.

Schuldenabbau heißt der Weg dorthin. Als Gläubiger benennt Stürmann neben den Mitarbeitern „Banken, die Sozialkassen und das Finanzamt“. Zumal letztere seien „Verbindlichkeiten, die das Waldau gar nicht so sehr zu vertreten hat.“ Hauptursache der Steuerschuld: Der Kammerphilharmonie als „einem hochwillkommenen Mieter“ wurden außer Nebenkosten keine Zahlungen abverlangt. Die virtuelle Einnahme jedoch wurde verbucht – steuerwirksam. bes

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