: „Ein missliches Ergebnis“
Unzufrieden mit dem eigenen Urteil: Amtsrichter Walter Hofmeister musste den ehemaligen Direktor des Oldenburger Landesmuseums freisprechen
Sogar der Ankläger plädierte am Ende der Verhandlung gegen den einstigen Leiter des Oldenburgischen Landesmuseums auf Freispruch: Peter R. konnte der Unterschlagung dreier expressionistischer Werke – Gesamtwert: 100.000 Euro – aus den von ihm verwalteten Museumsbeständen nicht überführt werden.
Und doch ist er nicht mit weißer Weste aus dem Prozess hervorgegangen: Als „ein missliches Ergebnis“ bezeichnete sogar der Vorsitzende Richter Walter Hofmeister seinen Freispruch. Doch er war unvermeidlich – aufgrund gravierender Lücken in der Beweisführung. So konnte weder der Zeitpunkt des Kunstschwundes ermittelt werden, noch fanden sich die aus einer Erbschaft stammenden Bilder im Verlauf der Ermittlungen ein.
Zwar blieben demnach erheblicheVerdachtsmomente: Der Angeklagte hatte den Nachlass – inklusive Angaben über den Wert auch der fraglichen Werke – höchstselbst inventarisiert. Später versuchte er, diese Liste durch eine „korrigierte“ zu ersetzen. Er habe seinerzeit versäumt „den Bestand ordnungsgemäß zu verifizieren“, erläuterte Anwalt Herbert Coen das Verhalten seines Mandanten. Auch fanden sich in seinem Haus Dinge aus dem Museumsbesitz. Diese Fehler aber konnte Peter R. einräumen. Sie sind bereits durch Nachlässigkeit zu erklären: Etwas anderes beweisen sie nicht. Und Schlamperei allein ist nicht strafbar. (Az: 48 LS 7/03). BeS