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Archiv-Artikel

Keine Ministererlaubnis

Monopolkommission: Sondergenehmigung für den „Tagesspiegel“ und „Berliner Zeitung“ nicht gerechtfertigt

Von STG

BONN afp/taz ■ Die Monopolkommission hat sich gegen eine Übernahme der Berliner Zeitung durch den Holtzbrinck-Konzern ausgesprochen. Das Stuttgarter Medienunternehmen (Zeit, Buchverlage, diverse Regionalzeitungen) besitzt in der Bundeshauptstadt bereits den Tagesspiegel. Wie die Kommission gestern in Bonn mitteilte, hält sie die von Holtzbrinck in dieser Angelegenheit beantragte Ministererlaubnis für die Übernahme des Berliner Verlags nicht für gerechtfertigt.

Das Kartellamt hatte den Deal bereits Anfang Dezember untersagt und dies mit einer marktbeherrschenden Stellung des fusionierten Unternehmens bei Abonnement-Zeitungen in der Hauptstadt begründet. Im laufenden Verfahren zur Ministererlaubnis muss die Monopolkommission eine Stellungnahme abgeben, bindend ist die Einschätzung des Gremiums aber nicht.

Die Monopolkommission betonte, die durch das Kartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Abonnement-Zeitungen wäre auch aus ihrer Sicht „spürbar“. Die im Holtzbrinck-Antrag genannten Vorteile für die Arbeitsplatzsicherung halte die Kommission „nicht für stichhaltig“. Die Prognosen zur Arbeitsplatzentwicklung mit und ohne Zusammenschluss seien „unsicher, und ein kausaler Zusammenhang zur Fusion ist nicht nachweisbar“. Gleichzeitig lasse sich eine Erlaubnis auch nicht durch einen im Interesse des Gemeinwohls liegenden Schutz der gegenwärtig auf dem Berliner Zeitungsmarkt bestehenden Pressevielfalt begründen, hieße es weiter. Der Zusammenschluss erscheine „nicht als einziges Mittel, den Tagesspiegel und die Berliner Zeitung als redaktionell selbstständige Zeitungen zu erhalten“. Hierzu seien „durchaus Alternativen denkbar“. STG