Einspruch für mehr Demokratie

Das Bündnis „Mehr Demokratie beim Wählen“ will vor dem Berliner Verfassungsgericht die vollständige Zulässigkeit ihres Wahlrechts-Volksbegehrens erstreiten. Die Initiatoren kündigten am Freitag an, gegen die Entscheidung des Senats, Teile des Volksbegehrens für unzulässig zu erklären, Einspruch zu erheben. Vertreten wird das Bündnis durch den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität, Hans Meyer. Parallel zum Einspruchsverfahren plant „Mehr Demokratie beim Wählen“, mit allen Parteien über die zulässigen Teile des Volksbegehrens Gespräche zu führen. Das Bündnis will durchsetzen, dass Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf Parteilisten ändern können. Außerdem soll jeder Wähler künftig fünf Stimmen erhalten, die er einer Partei geben oder auf mehrere Parteien verteilen kann. Außerdem fordert das Bündnis, in den Wahlkreisen künftig drei bis sieben Mandate statt nur eines zu vergeben. ddp