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Archiv-Artikel

Grüne gegen Nebenhaushalte

Die Zielvereinbarung des Senats mit der Berliner Stadtreinigung BSR über eine Zahlung von 805 Millionen Mark (rund 410 Millionen Euro) an die Landeskasse im Jahr 2000 ist mit geltendem Recht vereinbar. Eine dagegen gerichtete Klage der Grünen wurde vom Landesverfassungsgericht gestern zurückgewiesen. Die Partei hatte die Auffassung vertreten, der Senat habe sich damit unter Umgehung des Parlaments unrechtmäßig Kreditmittel beschafft. Grünen-Haushaltsexperte Jochen Esser bedauerte den Gerichtsbeschluss. Seine Fraktion erwäge nun eine Gesetzesinitiative, um künftig in ähnlichen Fällen das Abgeordnetenhaus einzubeziehen. Immerhin habe das Gericht wörtlich festgestellt, dass „die Gefahr nicht unerheblicher Staatsverschuldung ohne Beteiligung des Parlaments durch die so genannte Flucht in Nebenhaushalte besteht“. Die Grünen würden nicht hinnehmen, dass immer wieder Verschuldungen von Landesunternehmen dem Steuerzahler in Form von Kapitalerhöhungen und Bürgschaften in Rechnung gestellt würden, betonte Esser. Als Beispiele nannte er unter anderem die Bankgesellschaft, die BVG und die Berliner Wasserbetriebe. DDP