Iran-Demo
: Erkenntnisse und Schikanen

Die Hamburger Innenbehörde soll erkennungsdienstliche Unterlagen über 47 Exil-Iraner an die Behörden in deren Heimatland weitergegeben haben. Das behauptet der Bremer Anwalt Karim Popal. In der Folge seien Familienangehörige im Iran Verhören und anderen „Schikanen“ ausgesetzt gewesen. Innenbehörde und Polizei vermochten zu diesem Vorwurf gestern auf mehrmalige Anfragen der taz keine Auskunft zu geben und verwiesen an die Staatsanwaltschaft. Deren Sprecher Rüdiger Bagger erklärte, dass dem iranischen Generalkonsulat in Hamburg die Unterlagen zum Zwecke der Identitätsbestätigung lediglich „vorgelegt“, aber nicht „zur Verfügung gestellt“ worden seien. Auch habe der Anwalt des iranischen Konsulats Akteneinsicht genommen. Ob über diesen Weg Erkenntnisse an die iranischen Behörden gelangt seien, entziehe sich jedoch wiederum seiner Kenntnis.

Am 17. Juni vorigen Jahres hatten etwa 50 Mitglieder der Sozialistischen Partei Irans vor dem Konsulat in Alsterdorf gegen die Verfolgung regierungskritischer Studenten in ihrer Heimat protestiert, mehrere drangen in das Konsulatsgebäude ein. 47 Demonstranten, zumeist Asylbewerber, wurden von der Polizei festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Deren Unterlagen, so Popal, seien an die Behörden „des Verfolgerstaates“ weitergeben worden. Dies sei ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Den Vorwurf der aktiven Weitergabe von Informationen weist Bagger entschieden zurück.

Gegen fast alle Betroffenen waren Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet, inzwischen aber zumeist eingestellt worden. Lediglich gegen einen der Beteiligten ist für Anfang Mai ein Prozess vor dem Amtgericht St. Georg angesetzt worden. smv