: Bahnstreiks vorerst verboten
Juristisches Kräftemessen zwischen Lokführern und Bahn. Gericht zeigt rote Karte
BERLIN dpa ■ Der Tarifkonflikt zwischen Lokführern und der Deutschen Bahn spitzt sich zu einem juristischen Kräftemessen vor den Arbeitsgerichten zu. Unterdessen bleibt der nachösterliche Reiseverkehr auf der Schiene vorerst von weiteren Warnstreiks der Lokführer verschont. Nach Bahnangaben von gestern hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einer einstweiligen Verfügung die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) untersagt. Die GDL will aber an den für diese Woche geplanten Aktionen festhalten und kündigte Beschwerde beim Landesarbeitsgericht an.
Das Arbeitsgericht habe die Verfügung mit „der Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der Deutschen Bahn und ihren Kunden“ begründet, teilte die Deutsche Bahn AG mit. Die GDL hatte bereits im März mit Warnstreiks für Behinderungen im Zugverkehr gesorgt. Inzwischen haben aber die beiden anderen Gewerkschaften, Transnet und GDBA, einen Tarifabschluss mit der Bahn unterschrieben. Dieser sollte laut Schlichterspruch auch für die Lokführer übernommen werden, was die GDL aber abgelehnt hatte.
Die Forderung der GDL nach einem separaten „Spartentarifvertrag“ für Lokführer und Zugbegleiter lehnt die Bahn ab und verwies gestern auf den „vom Bundesarbeitsgericht geprägten Grundsatz der Tarifeinheit“. Danach dürften in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten.
Unabhängig vom juristischen Schlagabtausch soll heute der Fahrplan für die geplanten Warnstreiks festgezurrt werden.