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Archiv-Artikel

schwarzarbeitsgesetz Nachhaltig verwirrend

Erst schürte Finanzminister Hans Eichel die Angst vor der Putzfrauen-Polizei, jetzt ist davon keine Rede mehr. Im Gegenteil: Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das die Regierung beschlossen hat, ist es weniger riskant als zuvor, illegal eine Haushaltshilfe zu beschäftigen. Was paradox klingt, ist grundsätzlich zu begrüßen – eine schärfere Kontrolle der Privatsphäre wäre wohl kaum möglich gewesen, ohne in unverhältnismäßiger Weise in die Freiheitsrechte des Einzelnen einzugreifen.

KOMMENTARVON ANDREAS SPANNBAUER

Nun aber ist erneut der Eindruck nicht von der Hand zu weisen, dass diese Regierung ihre Gesetzesvorhaben nicht ausreichend durchdenkt. Für die rot-grüne Koalition ist dies umso bedauerlicher, hätte sie doch ihre politische Bilanz mit einem konsequenten Vorgehen gegen die Schwarzarbeit wunderbar aufhübschen können.

Schließlich schadet Schwarzarbeit vor allem den schlecht qualifizierten Arbeitslosen, da sie sich meistens im Niedriglohnsektor abspielt. Zudem ruiniert sie den Staat, der riesige Einnahmeverluste erleidet – Geld, das für Investitionen in Bildung und Forschung dringend gebraucht würde. Nicht zuletzt frustriert Schwarzarbeit gesetzestreue Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Ehrliche ist der Dumme, der im Wettbewerb unterliegt.

Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit sind also überfällig. Das Argument der Opposition, dass niedrigere Steuern und Sozialabgaben die illegale Beschäftigung viel wirkungsvoller bremsen könnten, gilt nur begrenzt: Denn gerade unter Wettbewerbsbedingungen sind die Anreize für Unternehmen hoch, sich gegenüber der Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen – sie könnten sich also auch bei niedrigeren Steuersätzen für die Schwarzarbeit entscheiden.

Allerdings schafft das Gesetz zu wenig Klarheit darüber, wo die Schwarzarbeit im privaten Bereich nun tatsächlich anfängt. Eine saubere Unterscheidung zwischen gelegentlicher Nachbarschaftshilfe und gewerblicher Schwarzarbeit sucht man vergeblich. Diese aber ist eine entscheidende Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit des Gesetzes. Jetzt aber heißt es nur, die Beschäftigung dürfe nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sein. Der dehnbare Begriff der Nachhaltigkeit jedoch verwirrt lediglich die Betroffenen – und ist damit das Gegenteil einer unmissverständlichen Regelung von Rechten und Pflichten.