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Archiv-Artikel

Verfassungsbruch

Die CDU glaubt, den rot-grünen Vorgängersenat beim Verfassungsbruch ertappt zu haben. So habe es der Senat versäumt, die Bürgerschaft über die von 1999 bis 2000 durchgeführten vier Lauschangriffe zu informieren und habe sich somit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Da die „akustische Wohnraumüberwachung“ ein sensibler Bereich sei, sei die Missachtung des Grundgesetzes ein schwerwiegender Verstoß.