: Eon droht Kunden
Gaskonzern will 5.000 Kunden verklagen, die Erhöhung der Preise nicht akzeptierten. Tarifsenkung angekündigt
Der norddeutsche Strom- und Gasversorger Eon Hanse will die Justiz in Hamburg und Schleswig-Holstein lahmlegen. Das mutmaßt die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Quickborn (Kreis Segeberg) hat angekündigt, 5.000 Kunden zu verklagen, die gegen Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt und die höheren Tarife nicht bezahlt hatten. Grund ist die Befürchtung Eons, dass Forderungen aus dem Jahr 2005 am 31. Dezember 2008 verjähren könnten.
„Ein solches Weihnachtsgeschenk“ an seine Kunden würde für Eon Hanse zu einem weiteren Imageverlust führen, glaubt VZ-Geschäftsführer Günter Hörmann. Zudem würde das Unternehmen mit „einer in der deutschen Energiewirtschaft beispiellosen Prozesswelle die Amtsgerichte in beiden Bundesländern überlasten. Hörmann erinnerte daran, dass die Entscheidung in einem Grundsatzverfahren noch aussteht. Vor dem Landgericht Hamburg ist eine von der VZ initiierte Sammelklage anhängig. Die Tochter des Düsseldorfer Eon-Konzerns sei gut beraten, dieses Verfahren abzuwarten, findet Hörmann.
Von einer Klage betroffenen Kunden empfiehlt er, dem Unternehmen ein Angebot zu machen: Sie sollten auf eine mögliche Verjährung verzichten, wenn Eon Hanse die angedrohte Zahlungsklage bis zum Abschluss des Sammelklageverfahrens aufschiebt. Einen Musterbrief dafür hat die VZ auf ihre Internetseite www.vzhh.de gestellt.
Eon Hanse kündigte am Dienstag an, seine Gaspreise für Privat- und kleinere Gewerbekunden zum 1. Februar 2009 um rund vier Prozent zu senken. Gleichzeitig würden die Stromtarife um neun Prozent angehoben. Wer sowohl Gas als auch Strom von Eon Hanse bezieht, würde unter dem Strich bei den Energiekosten kaum eine Veränderung bemerken.
Zuletzt hatte Eon Hanse eine Preiserhöhung beim Gas um zehn Prozent zum 1. Dezember angekündigt. Das belastet Kunden bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden mit 155 Euro im Jahr. Davon wird jetzt ein Teil zum 1. Februar zurückgenommen. SVEN-MICHAEL VEIT