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Archiv-Artikel

Keine Optionen für Aufsichtsräte

FRANKFURT/MAIN rtr ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Grundsatzurteil die Ausgabe von Aktienoptionen an Aufsichtsräte untersagt. Die Ausgabe der Optionsrechte an die Firmenkontrolleure sei nicht mit dem Aktiengesetz vereinbar. Das Urteil sei den Parteien – dem unterlegenen Mobilfunkanbieter Mobilcom und der klagenden Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) – bisher nur telefonisch mitgeteilt worden. Der Gesetzgeber habe die Vergabe von Aktienoptionen bewusst auf die Arbeitnehmer und Manager eines Unternehmens beschränkt und die Aufsichtsräte wegen möglicher Interessenkonflikte in dem Gesetz nicht erwähnt. (Az.: II ZR 316/02)