: DER BODENSTREIT
Am 22. 1. 2004 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bundesrepublik gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verstoßen hat. Durch ein 1992 verabschiedetes Gesetz wurden rund 70.000 Erben von Bodenreformland entschädigungslos enteignet, weil sie nicht mindestens die letzten zehn DDR-Jahre in der Landwirtschaft tätig waren.
Damit hob der Bundestag die Ergebnisse des „Modrow“-Gesetzes auf, das die Volkskammer 1990 verabschiedet hatte, und das die Erben des Bodenreformlandes zu vollgültigen Eigentümern erhob. Die DDR hatte das Verfügungsrecht über diese Flächen beschränkt. Sie waren nur dann vererbbar, wenn der Erbe in der Landwirtschaft tätig war.
Bei der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 wurden Großgrundbesitzer, aber auch Eigentümer kleinerer Flächen entschädigungslos enteignet. Rund 350.000 Kleinbauern, Landarbeiter und Flüchtlinge erhielten 2,3 Mill. Hektar, über 1 Millon Hektar blieben in Staatsbesitz. Das Land wurde den Neueigentümern erst übertragen, wenn sie die Fläche mit Ratenzahlungen an den Staat abgegolten hatten. THG