Haftstrafen für elf Hells Angels

MAINZ ap ■ Wegen 99 schwerer Straftaten hat das Landgericht Mainz gegen elf Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels Haftstrafen von insgesamt mehr als 58 Jahren verhängt. Nach dem gestern verkündeten Urteil muss der Präsident der früheren Mainzer Sektion des Motorradclubs für acht Jahre ins Gefängnis, unter anderem wegen Befehligung einer bewaffneten Gruppe, schwerem Landfriedensbruch und Körperverletzung. Die übrigen zehn Hells Angels erhielten Strafen zwischen eineinhalb und sieben Jahren. Zwei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Den Angeklagten wurden Drogen- und Waffenhandel, Erpressungen, Zuhälterei und schwere Diebstähle zur Last gelegt. Es war das dritte Großverfahren gegen Hells Angels in Deutschland. Das Urteil wurde von den Angeklagten akzeptiert und ist damit rechtskräftig.