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Archiv-Artikel

DER FLICKENTEPPICH VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Von ER

Bosnien und Herzegowina ist durch den Vertrag von Dayton in zwei so genannte Entitäten geteilt, die serbische Republika Srpska und die Bosniakisch-Kroatische Föderation; die Teile sind etwa gleich groß und Ergebnis des Kriegs von 1992 bis 1995.

Die Bosniakisch-Kroatische Föderation ist zudem in 10 Kantone unterteilt, hinzu kommt der Distrikt um Brčko, der einen Sonderstatus genießt und als Verbindungskorridor zwischen den zwei Teilen der Republika Srpska dient. Kantone, Entitäten und Distrikt verfügen über Parlamente und Regierungen mit ihren Ministern und Apparaten. Überlagert wird diese Struktur noch durch den Gesamtstaat mit seinen Ministerien, dem Parlament sowie der zweiten, die ethnischen Gruppen repräsentierenden Kammer. Höchstes Staatsorgan ist schließlich das Staatspräsidium, in dem jeweils ein Vertreter der „konstitutiven Völker“ sitzt. ER

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