Klaus Esser wird immer reicher

Düsseldorfer Landgericht billigt Ex-Mannesmann-Chef 10.000 Euro Schmerzensgeld zu

DÜSSELDORF ap ■ Neuer Geldsegen für Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser: Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Justiz erhält er von Nordrhein-Westfalen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Das Landgericht Düsseldorf blieb mit dieser Entscheidung vom Mittwoch aber weit unter der Forderung Essers, der das Zehnfache verlangt hatte. Esser hatte wegen Rufschädigung und Amtspflichtverletzung gegen die Staatsanwaltschaft geklagt.

Die Zivilkammer wies die Klage jedoch überwiegend ab. Nur in einem Punkt gab sie ihm Recht: Staatsanwälte und das Justizministerium hätten über zwei Jahre hinweg immer wieder Informationen über das Verfahren amtspflichtswidrig an die Presse gegeben. Deshalb sei ein „erheblicher Schmerzensgeldbetrag“ angemessen.

Konkret geht es um den Vorwurf der Käuflichkeit, der vom Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Hans-Reinhard Henke, noch Ende Februar erhoben wurde. Behandelt wurde auch die Verbreitung eines Presseartikels über die „Gangster in Nadelstreifen“ im Internet-Portal des Landesjustizministeriums. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Esser war dagegen nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in der Mannesmann-Affäre gegen Esser, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und drei weitere Betroffene Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall erhoben. Den Gesamtschaden bezifferte die Behörde auf bis zu 56,8 Millionen Euro.