: Nicht nur die Liebe zählt
Bundesverfassungsgericht stoppt Personalgemauschel von Innensenator Dirk Nockemann an der Polizei-Uni
Erneut Wirbel um die Polizei-Uni: Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) Innensenator Dirk Nockemann (Offensive) untersagt, an der „Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung – Fachbereich Polizei“ eine Personalie umzusetzen. Nockemann wollte die Ex-Fachbereichssprecherin Ulrike Hermann ohne Ausschreibungsverfahren noch vor den Wahlen auf eine C 3-Professur hieven. Ein potenzieller Mitbewerber klagte gegen diese Nacht- und Nebelaktion. „Dass eine hanseatische Personalie durch das Verfassungsgericht in Karlsruhe gestoppt wird, ist bislang einmalig“, sagt Thomas Wüppesahl, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten und Kenner der Uni für KommissaranwärterInnen.
Mit dem BVG-Beschluss erreichen jahrelange Personalquerelen am Fachbereich Polizei (FBP) einen neuen Höhepunkt. Intrigen, Mobbing, Seilschaften und gedeckelte Skandale sorgten oft für Schlagzeilen, so zuletzt, als Klausurthemen vorher bekannt gegeben wurden, damit im Studium aufgelaufene Wissensdefizite bei den Staatsexamen kompensiert und vorgegebene Nachwuchsquoten erfüllt werden konnten.
Auch die politischen Einflüsse spielen eine Rolle: So sollte unter Innensenator Ronald Schill der FBP mit der Polizeischule nach US-Vorbild zu einer militärischen „Police Academy“ umgewandelt werden, um bei den Lehrinhalten den „Sozialballast“ loszuwerden. Nockemann revidierte auf Druck der FDP diese Pläne. Dagegen läuft nun Polizeipräsident Udo Nagel Sturm, da er um die polizeiliche Einflussnahme fürchtet. Vier freie Stellen für Professoren ohne polizeilichen Stallgeruch blieben unbesetzt.
Da Hermann in der Innenbehörde als Garantin gilt, deren Einfluss wieder auszubauen, baute Nockemann auf die Verwaltungsjuristin und setzte sie in der Deputation durch. Doch Beförderungen sind dem Hochschulrecht fremd: Vakante Stellen unterliegen einem Auswahlverfahren. Hermann hat nun die Segel gestrichen.
Was jedoch für ein Rechtsgeist über den Spruch der Verfassungshüter an der Polizei-Uni herrscht, ist der neusten Ausgabe des Braamkamp, der internen Zeitschrift des FBP, zu entnehmen. „Die Studenten liebten sie, das Verwaltungspersonal liebte sie, die Lehrenden liebten sie“, heißt es. „Wir schämen uns für diejenigen – ‚Neider‘ und ‚Egoisten‘ –, die es nicht zuließen, dass Sie am Fachbereich Polizei bleiben konnte.“ Kein Wort darüber, dass inzwischen das Dezernat Interne Ermittlungen in dem Komplex wegen vermeintlicher Rechtsverstöße ermittelt. kva