Polizisten verlieren die Kontrolle

Die Stadt Bremen wird für das rüde Einsteigen zweier Polizisten wohl zahlen müssen. Das Motiv bleibt unklar

Bremen taz ■ Ein gebrochener Arm, Schürfwunden und Pfefferspray im Gesicht: Das Gesetz der Straße hatte Bernd T. in Form zweier Ordnungshüter erreicht, die eine Verkehrskontrolle scheinbar grundlos eskalieren ließen. Gestern wurde das Zivilverfahren gegen die Stadt Bremen wegen des Verhaltens der Beamten vom Dezember 2002 fortgesetzt.

Wegen angeblich auffälliger Fahrweise war das Ehepaar T., unterwegs in einem Kombi mit polnischen Kennzeichen, in der Bremer Innenstadt angehalten worden. Der Beamte Oliver K. hatte die Fahrzeuginsassen dann auf polnisch begrüßt. „Das sollte besonders freundlich klingen“ verteidigte sich der 31-Jährige. Trotzdem habe sich Bernd T. äußerst aggressiv verhalten. Während der Kontrolle war es dann zu einem Handgemenge zwischen den Polizisten und dem Kläger gekommen.

Auch der zweite der Beamten, gegen den zurzeit ebenfalls ein ausgesetztes Strafverfahren läuft, nahm gestern Stellung. Laut Ralf R. habe Bernd T. seinen Kollegen bei der Überprüfung von Verbandskasten und Warndreieck grundlos angegriffen. Der Kläger bestreitet dies. Die Behauptung einer Augenzeugin, dass der Geschädigte mit gefesselten Händen zu Boden geschlagen worden sei, wies Ralf R. zurück. „Ich habe Bernd T. vorsätzlich weder geschlagen noch getreten, auch bei meinem Kollegen habe ich das nicht gesehen.“

Die Richter hingegen hielten die Vorwürfe für sehr glaubwürdig. „Wir haben keinen Grund anzunehmen, die Augenzeugin hätte eine Geschichte erfunden“, stellte der Vorsitzende Helmut Gass fest. „Nach meiner vorläufigen Einschätzung ist mir hier von den Polizisten nicht das Richtige mitgeteilt worden.“ Im Übrigen gebe es keinerlei Notwendigkeit, derartig gewalttätig vorzugehen, schrieben die Richter den Beamten darüber hinaus ins Stammbuch.

Der Kläger hat seine Schadenersatzforderungen gegen die Stadt mittlerweile auf 25.000 Euro beziffert. Auf eine gütliche Einigung konnten sich beide Seiten nicht verständigen. hsc

Der Prozess wird am 26. März fortgesetzt, möglicherweise mit einem Urteil