: ETA-Umfeld darf nicht an die Urnen
Der Oberste spanische Gerichtshof untersagt die Teilnahme von Listen, die die verbotene baskische Partei Herri Batasuna bei den Kommunalwahlen am 25. Mai ersetzen sollten. Anwälte der Betroffenen legen Widerspruch bei Verfassungsgericht ein
aus Madrid REINER WANDLER
Die „Plattform für die Unabhängigkeit“ (AuB) sollte den radikalen baskischen Nationalisten nach dem Verbot Batasunas, des politischen Arms der bewaffneten Separatistenorganisation ETA, eine neue Heimat geben. Jetzt ereilte den Zusammenschluss aus lokalen Wählergemeinschaften in der baskischen Autonomie und der benachbarten Provinz Navarra das gleiche Schicksal. Am späten Samstagabend verbot der Oberste Gerichtshof in Madrid die Teilnahme der radikalen Nationalisten an den Gemeinderatswahlen am 25. Mai. Die Staatsanwaltschaft hatte einen den Antrag gestellt. 249 lokale Listen seien „ein Klon“ der verbotenen Batasuna, denn dort kandidierten altbekannte Gesichter.
In 241 Fällen gaben die hohen Richter dem statt. Nur bei acht Listen sahen sie eine solche Verquickung alter und neuer Strukturen nicht als gegeben an. Weitere 40 radikale Listen fielen nicht unter den Antrag, da sie aus unbekannten Kandidaten zusammengestellt wurden. Herri Batasuna war erst vor knapp sechs Wochen verboten worden. Der Oberste Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass ETA und Batasuna nicht nur ideologisch, sondern auch strukturell verbunden sind.
Spaniens Justizminister José María Michavilla zeigte sich über das Verbot der AuB-Listen „zutiefst zufrieden“: „Es sind die ersten Wahlen, bei denen sich die ETA nicht mit unseren Steuern finanzieren wird“, erklärte er. Das Verbot der radikal-nationalistischen Kandidaturen hat schwere Folgen für das ETA-Umfeld. Das Guthaben von Batasuna wurde nach dem Parteiverbot eingezogen. Wenn die radikalen Nationalisten jetzt auch noch ihr Repräsentation in den Institutionen verlieren, sitzen die unzähligen politischen und kulturellen Strukturen der „Baskischen Nationalen Befreiungsbewegung“ (MLNV) auf dem Trockenen.
Während Anwälte von AuB gegen das Urteil vor das spanische Verfassungsgericht ziehen, kündigten die Sprecher des Bündnisses an, eigene Stimmzettel zu drucken und sie in am 25. Mai in den Wahllokalen auszulegen und auszuzählen. Eine vom ETA-Umfeld gegründete „Nationale Garantiekommission“ soll die Wahlen überwachen.
Batasuna stellt bisher in 61 Gemeinden den Bürgermeister. 882 Gemeinderäte zogen bei den letzten Kommunalwahlen auf den Listen der radikalen Nationalisten in die Kommunalvertretungen ein. Sieben Abgeordnete sitzen im baskischen Parlament, und einer gar im Europaparlament. Batasuna konnte bei den letzten Wahlen über 10 Prozent der Stimmen im Baskenland auf sich vereinigen.
Falls das Verfassungsgericht das Urteil über die AuB bestätigt, fallen in zehn Dörfern die Wahlen aus. Denn dort kandidierte bisher nur die Liste von Batasuna. In weiteren 15 Ortschaften wird die in Madrid regierende Partido Popular (PP) automatisch Einzug in das Bürgermeisteramt halten. Denn sie stellt die einzigen Gegenkandidaten gegen die dort bisher mit Stimmanteilen von bis zu 85 Prozent regierenden Batasuna-Politiker.