: Durchsuchung bei Ruschmeier rechtswidrig
Das Kölner Landgericht hat Formfehler gemacht, als es Räume des vergesslichen Ex-Oberstadtdirektors durchsuchen ließ. Dem früheren Müllmulti Trienekens soll wegen Steuerhinterziehung nun doch in Köln der Prozess gemacht werden
KÖLN taz ■ Die Razzia bei Kölns früherem Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier war rechtswidrig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln (OLG) entscheiden. Als Begründung gab das Gericht gestern einen Verfahrensfehler der 7. großen Strafkammer des Landgerichts an. Damit gab das OLG einer Beschwerde Ruschmeiers statt.
Das Kölner Landgericht hatte die Geschäfts- und Wohnräume Ruschmeiers sowie von ihm genutzte Büroräume bei mehreren Firmen durchsuchen lassen, nachdem sich der heutige Geschäftsführer der Oppenheim-Esch-Holding bei seiner Zeugenaussage Mitte Januar im Müllskandalprozess an nicht viel mehr als an seinen Namen hatte erinnern können.
In den großen Erinnerungslücken hatte die Kammer „ein Indiz dafür“ gesehen, „dass er etwas zu verbergen hat, was ihn selbst oder andere, die Angeklagten, belasten könnte“. Doch wie das OLG nun geurteilt hat, hätte das Landgericht trotz dieses Verdachts nicht selber die Durchsuchung bei Ruschmeier anordnen dürfen, weil es „sachlich unzuständig“ gewesen sei. Darüber hätte „vielmehr der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht aufgrund eines Antrags der Staatsanwaltschaft entscheiden müssen“. Entsprechend habe auch der anschließende Beschlagnahmebeschluss keinen rechtlichen Bestand. Die beschlagnahmten Unterlagen müssen Ruschmeier nun unverzüglich zurückgegeben werden.
Unterdessen hat das Landgericht ebenfalls gestern mitgeteilt, dass dem früheren Viersener Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens doch noch in Köln der Prozess gemacht werden soll – allerdings nicht wegen seiner Beteiligung am Schmiergeldkartell beim Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage (MVA). So soll gegen Trienekens nur wegen des Verdachts „auf Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuer im Veranlagungszeitraum 1995 bis 2000 in Höhe von insgesamt 6.500.00 DM“ verhandelt werden. Hierbei geht es vorrangig um die rund 15 Millionen Euro, die der Müll-Multi mittels Scheinrechnungen am Fiskus vorbei auf Konten einer Schweizer Briefkastenfirma – über die auf „Empfehlung“ von Trienekens auch Teile des Kölner MVA-Schmiergeldes flossen – geschleust haben soll.
Die Beschränkung auf die steuerstrafrechtlichen Vorwürfe begründete die Kammer damit, „dass diese in einem überschaubaren Zeitraum einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden können“. Die Trienekens darüber hinaus vorgeworfene Verwicklung in den Kölner MVA-Schmiergeldskandal erfordere hingegen „einen erheblichen Aufklärungsaufwand“. Daher sei hier mit einer langen Hauptverhandlung zu rechnen. Für das Gericht ist es jedoch fraglich, „inwieweit dies unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Belastung für den Angeklagten zumutbar ist“. Denn es attestierte dem herzkranken 65-Jährigen nur „eine stark eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit“.
Außerdem sieht sich die Kammer „aus Gründen ihrer eigenen Belastung“ außerstande, „eine Hauptverhandlung, die zum Ziel hat, alle Anklagepunkte abzuarbeiten“, vor Herbst beginnen zu lassen. Die Alternative zu der angestrebten Verfahrensweise sei daher „ein monatelanger Stillstand des Verfahrens mit der Aussicht, dass eine urteilsmäßige Erledigung eher ungewiss ist“.
Einen genauen Termin für den Beginn des Prozesses gegen Trienekens hat das Landgericht noch nicht bestimmt. Der Multi-Müllionär dürfte allerdings schon heute eine Rolle spielen: Im Müllskandalprozess soll Ex-SPD-Schatzmeister Manfred Biciste zu der illegalen Spendenpraxis der Kölner Genossen befragt werden. Einer der eifrigen Schwarzspender war: Hellmut Trienekens. Pascal Beucker