Urteil im Heidelberger Terrorprozess

Haftstrafe für den Hauptangeklagten Osman P., Bewährung für dessen Verlobte

HEIDELBERG ap ■ Im Heidelberger Terrorprozess ist der Hauptangeklagte Türke Osman P. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn gestern eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Betäubungsmittelgesetz sowie des Diebstahls für schuldig. Richter Edgar Gramlich sagte, der zunächst von der Staatsanwaltschaft erhobene Hauptvorwurf der Planung eines Sprengstoffanschlags in der Heidelberger Innenstadt oder US-Militäranlagen habe nicht nachgewiesen werden können. Die mitangeklagte Verlobte des Türken, Astrid E., bekam eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen Drogenanbaus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den Hauptangeklagten und ein Jahr Haft auf Bewährung für dessen Verlobte gefordert. Die Behauptung von Osman P., er habe mit Sprengstoff und Chemikalien Feuerwerkskörper basteln wollen, wies der Staatsanwalt dennoch zurück. Der Angeklagte habe eine Rohrbombe bauen wollen. Darauf deute die große Menge an Sprengstoff und Chemikalien sowie die Stahlrohre und Stahlkappen, die in der Wohnung des Paares in Walldorf bei Heidelberg gefunden worden waren. Das Paar war am 5. September 2002 unter Terrorismusverdacht verhaftet worden.