: Auf das Recht pfeifen
Behörde hält an Abschiebung mit dubiosem Papier fest
Die Ausländerbehörde hat gestern auf der Abschiebung zweier Afrikaner nach Burkina Faso ohne korrekte Reisepapiere bestanden. Die Flüchtlinge hatten das höchst umstrittene „EU-Standardreisedokument“ in der Tasche, das die Behörde ausstellt, wenn sie weder Pass noch Passersatz beschaffen kann. Obwohl ihr ein Schreiben der burkinischen Botschaft vorliege mit der Auskunft, diese akzeptiere das Dokument nicht, beharrte die Behörde auf der Abschiebung. Anwalt Mark Nerlinger sieht darin rechtswidriges Verhalten und erwägt den Gang vor Gericht.
Nerlinger hat der Ausländerbehörde die zwei Antworten der burkinischen Botschaft gefaxt auf seine wiederholte Frage, ob seine Mandanten mit dem deutschen Einweg-Ticket in das afrikanische Land einreisen dürfen. In beiden Schreiben, die auch der taz vorliegen, heißt es: nein.
Ohne ein vom Zielland anerkanntes Reisepapier aber darf die Behörde nicht abschieben, wie Nerlinger rügt: „Die Behörde darf nicht auf Papiere der Botschaft pfeifen und damit auf die Hoheit des burkinischen Staates.“ Er beruft sich dabei auch auf ein Gerichtsurteil vom Januar. Das untersagte eine Abschiebung mit dem Behördenpapier nach Benin, weil dessen Botschaft es reklamierte. Ohne offizielles Dokument des Ziellandes, warnen Flüchtlingshelfer, drohten die Abgeschobenen dort in einem Gefängnis zu landen.
Unbeirrt wiederholte Ralph Bornhöft, Leiter des Einwohner-Zentralamts, gestern seine Erwiderung, Hamburg habe in der Vergangeneheit bereits „Rückführungen nach Burkina Faso mit dem Papier gemacht und bei der Einreise keinerlei Schwierigkeiten erfahren“.
Dass die für gestern früh angesetzte Abschiebung dennoch scheiterte, ändert darum nichts an der Behördenpraxis und bringt für die Betroffenen möglicherweise nur einen Aufschub. In einem Fall brach der Grenzschutz die Abschiebung wegen passiven Widerstands ab. Nerlingers zweiter Mandant erschien nicht zum Abflug, nachdem kurz zuvor sein Asylverfahren wieder aufgegriffen wurde. EVA WEIKERT