: Asylbewerber dürfen pilgern
Am Ökumenischen Kirchentag vom 28. Mai bis 1. Juni in Berlin dürfen auch Asylbewerber aus ganz Deutschland teilnehmen. Das teilten die Veranstalter am Dienstag in Berlin mit. Die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren habe dazu die so genannte Residenzpflicht aufgehoben. Diese verbietet es einem Asylbewerber normalerweise, den Bezirk der Ausländerbehörde zu verlassen, welcher er zugeordnet ist. Ausnahmen sind möglich, aber nur auf die notwendigsten Fälle beschränkt. So werden Behördengänge und Gerichtstermine außerhalb des Residenzortes in der Regel genehmigt, wenn die Anwesenheit des Asylbewerbers erforderlich ist. Für politische und religiöse Veranstaltungen gibt es bislang keine Ausnahmeregelung. Wer Ende Mai nach Berlin zum Kirchentag reisen möchte, muss die Fahrt allerdings gut begründen können. Die Asylbewerber müssen ihr Engagement für die Kirche nachweisen oder glaubhaft machen. Außerdem dürfen aus der Teilnahme den Bundesländern keine Kosten entstehen. DPA, TAZ